Perfekte Logistik = perfekter Prozess
Termintreue ist ein fester Bestandteil unserer Firmenphilosophie. Entscheidende Bedeutung bekommt dabei die Logistik. Mit einer termingerechten Produktion endet bei der HTU Härtetechnik die Prozesskette nicht. Sondern wenn die gehärteten Bauteile pünktlich bei unserem Kunden angeliefert werden. Denn als Zulieferer verstehen wir uns als Teil der Prozesskette unserer Kunden. Unterstützt wird die Logistik durch ein internes und externes Management. Beim Transport setzen wir unseren hauseigenen Fuhrpark ein oder vertrauen auf langjährige externe Logistikpartner. Der sachgerechte Transport der gehärteten Bauteile kann über die Straße, über die Schiene, über Wasser oder per Luftfracht erfolgen. Der Kunde bestimmt bei uns das WANN und das WIE VIEL.
Auch die kurzfristige Lagerung von Teilmengen ist in unserem Hause möglich. Sprechen Sie unseren Service an. Für uns kommt es darauf an, das es ankommt.

Auf unsere Produkte wird brennend gewartet. Darum bringen wir sie auch gerne mit unserer eigenen Transportflotte zu Ihnen.

Reach-Erklärung
Unsere Erklärung zu REACH
Unsere Stellungnahme bzgl. Stoffverbote, die uns auf die EU-Chemikalien-Verordnung (EG) 1907/2006 – REACH – hinweist und uns als Teil der Lieferkette an die Pflichten und Verantwortungen erinnert, die sich aus dieser Regelung ergeben.
Nach REACH und auch RoHS fallen ausschließlich Stoffe unter die Registrierungspflicht. Bei den von uns für Sie durchgeführten Dienstleistungen (Wärmebehandlungen und ggf. Nacharbeiten an den Produkten) handelt es sich grundsätzlich weder um die Herstellung noch um den Import von Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen mit normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Freisetzung.
Wärmebehandlungsverfahren, die wir für Sie als Dienstleistung erbringen, sind nicht zu registrieren und können als solche überhaupt nicht registriert werden.
Da während des Wärmebehandlungsprozesses lediglich die Gefügestruktur des Werkstücks verändert wird bzw. bei einigen Verfahren in geringfügigem Umfang atomarer Kohlenstoff in die Randschicht des Werkstücks eindiffundiert, stellen wir keine Stoffe als solche oder in Zubereitungen her und sind somit nicht von den Registrierungspflichten nach der REACH-Verordnung betroffen.
Auch bringen wir im Rahmen unserer Dienstleistung keine die Kriterien des Artikels 57 REACH erfüllenden, besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) in die uns übergebenen Erzeugnisse/Produkte ein, die in der derzeit geltenden "Kandidatenliste" vom 28.10.2008 aufgelistet sind. Wir unterliegen somit auch nicht den Informationspflichten nach Art. 33 REACH-VO.
Ihr Ansprechpartner für Fragen zu REACH ist:
Fr. Oswald (IMB)
Tel.: +49 75 56 / 92 09-56
Mail: a.oswald@htu-haertetechnik.de